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Persona (non) grata

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Wem gehören die Daten?

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Freitag, 13. März 2020

Wie Sie wissen, hat Großbritannien die EU verlassen und in diesem Zusammenhang gibt es sehr interessante Neuigkeiten:

Google will Konten der britischen Nutzer unter die Gerichtsbarkeit der USA stellen.

Quelle

Und alles ist, wie immer, freiwillig:

Google fordert von seinen Nutzern in Großbritannien, dass sie die neuen Nutzungsbedingungen, einschließlich der neuen Gerichtsbarkeit, akzeptieren.

Quelle

Natürlich hat jeder Nutzer die Möglichkeit,die Vereinbarung abzulehnen, aber wer nimmt sich heutzutage noch die Zeit, sich solche Vereinbarungen durchzulesen?

Die Daten befinden sich derzeit in Irland, wo Google und andere amerikanische Technologieunternehmen ihren europäischen Hauptsitz haben. Irland ist aber Mitglied der EU, wo die EU-Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gelten. Wie die Daten der britischen Nutzer in die USA übertragen und ob sie physisch aus Irland transferiert werden, ist noch unklar.

Nun stellt sich die Frage: Ist es überhaupt möglich, personenbezogene Daten so einfach aus einem Land in ein anderes zu transferieren, noch dazu in eines, in dem die Datenschutzregelung sich stark von denen der EU unterscheiden und ein viel geringeres Schutzniveau gilt?

Gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist das Speichern und Verarbeiten von personenbezogenen Daten nur unter Zustimmung der betroffenen Person zulässig. Widerrechtlich gespeicherte oder weitergegebene personenbezogene Daten müssen rechtzeitig gesperrt, berichtigt oder und gänzlich gelöscht werden. Die Betroffenen haben das Recht, dies einzufordern, wenn ein Verstoß gegen den Datenschutz diesbezüglich festzustellen ist.

Quelle

#DSGVO #Datenschutzgrundverordnung #Cloud-Technologien #Persönliche_Daten

„Die komplette Wahrheit über Viren & Co.“ empfiehlt

  1. Lesen Sie die Änderungen in der Nutzervereinbarung sorgfältig durch!
  2. Die Nutzer entscheiden, ob ihre Daten gespeichert oder gelöscht werden sollen.

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