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10 Sicherheitsgebote für Buchhalter

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Mittwoch, 15. Februar 2017

Zu den Hauptaufgaben jedes Unternehmens gehört der Schutz seiner finanziellen Mittel vor Diebstahl – auch vor Diebstahl durch böswillige Software. Die Aufgabe kann zwar komplex klingen, kann aber einfach und kostengünstig erfüllt werden.

In erster Linie muss auf dem Rechner eines Buchhalters Virenschutzsoftware auf dem Niveau der Internet Security installiert sein. Darüber hinaus muss sich ein Mitarbeiter, der für Transaktionen am PC verantwortlich ist, an folgende Regeln halten:

  1. Der PC für finanzielle Transaktionen darf ausschließlich diesem Zweck dienen.
  2. Wenn man auf dem PC mit dem Versand/Empfang von E-Mails arbeitet, sollte auch Spamschutzsoftware installiert sein. Es ist verboten, seine E-Mail-Adresse in Online-Services zu verwenden.
  3. Die Office-Control-Software sollte eine Liste von Webseiten enthalten, zu denen der Zugang vom PC des Buchhalters erlaubt ist. Alle anderen Ressourcen sollten verboten oder nicht zugänglich sein.
  4. Der Benutzer sollte keine Rechte am Starten und Installieren anderer Software haben.
  5. Unpersönliche E-Mails über Schlussverkäufe, Steuern, Kurse, Gesundheitstouren usw. sollten sofort gelöscht werden. Ausgerechnet diese Themen werden oft von Cyber-Kriminellen als Köder für Buchhalter gewählt.
  6. E-Mails, in denen Sie von einer seriösen Institution (u.a. einer Bank) aufgefordert werden, Ihre vertraulichen Daten preiszugeben, sollten sofort gelöscht werden.
  7. Wenn es Zweifel gibt, ob es sich um eine E-Mail von einem realen Unternehmen handelt, prüfen Sie dies, indem Sie eine Telefonnummer des Unternehmens auf dessen Webseite (und nicht in der E-Mail des Absenders) suchen, dort anrufen und sicherstellen, dass tatsächlich eine E-Mail von diesem Unternehmen versendet wurde.
  8. Wenn Sie verdächtige E-Mails erhalten, öffnen Sie diese nicht. Wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator, der über jeden Angriff auf einen PC des Buchhalters informiert werden sollte.
  9. Es ist verboten, Links in verdächtigen E-Mails zu folgen oder diese in die Adresszeile des Browsers zu kopieren. Im Notfall sollten Sie einen Link manuell eingeben.
  10. Prüfen Sie regelmäßig Berichte über Transaktionen und verdächtige Ausgaben.

„Die komplette Wahrheit über Viren & Co.“ empfiehlt

  • Wenn Sie Buchhalter sind, nehmen Sie die oben erwähnten Regeln ernst.
  • Als Geschäftsführer oder Mitarbeiter eines Unternehmens erweisen Sie Ihrem Unternehmen einen guten Dienst, wenn Sie diese Regeln Ihrem Buchhalter oder Systemadministrator zeigen.

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